Nachdem er den Einspracheentscheid von der Beschwerdegegnerin erhalten habe, habe er einen Brief erhalten, dass er sich an das Versicherungsgericht zu wenden habe. Er habe nichts von der Existenz einer solchen Institution gewusst. Kein Anwalt und kein Rechtsberater habe seinen Fall in Q._____ übernehmen wollen, weil diese und er nichts über das Versicherungsgericht wüssten. Es gebe in Q._____ und der Schweiz andere Berufungsverfahren. Der Unterschied sei so gross, dass es in seinem Fall zu einer Verzögerung gekommen sei, bis ihm die Botschaft bei diesem Problem habe helfen können.