Mit Eingabe vom 9. Februar 2024 machte der Beschwerdeführer im Wesentlichen geltend, er habe seit dem 18. Mai 2023 wiederholt E-Mails an die Beschwerdegegnerin geschrieben und habe eine Adresse für die Beschwerdeerhebung erhalten wollen, aber die Sprachbarriere habe ihn daran gehindert, diese Adresse zu erhalten. Erst am 15. November 2023 habe er diese von einer Mitarbeiterin der Beschwerdegegnerin und der Q._____ Botschaft erhalten und habe sofort begonnen, Beschwerde zu erheben. Nachdem er den Einspracheentscheid von der Beschwerdegegnerin erhalten habe, habe er einen Brief erhalten, dass er sich an das Versicherungsgericht zu wenden habe.