bereits in ihrem Bericht vom 6. Januar 2023 thematisiert hatte (VB 75 S. 13). In dem im Beschwerdeverfahren eingereichten Bericht vom 26. März 2024 hielt Dr. med. D._____ sodann fest, nach erneuter diagnostischer Überlegung und je einem weiteren Gespräch mit dem Beschwerdeführer und dessen Mutter bestätige sie die Diagnose des Asperger-Syn- droms und, dass sich die Verhaltensauffälligkeiten im Bereich der Hauptdiagnosen ASS und ADS manifestieren würden. Sie interpretiere die von der E._____ gestellten Diagnosen von sozialen Phobien und einer chronischen, motorischen und vokalen Ticstörung im Rahmen der ASS.