So hielt er zur ASS bzw. zum Asperger-Syndrom fest, beim DISYPS-III Screening habe die Selbstbeurteilung des Beschwerdeführers (auch) in der Skala "Autismus" auf Auffälligkeiten hingewiesen (VB 144 S. 7); aufgrund der klinischen Beobachtungen, der störungsspezifischen Exploration und der durchgeführten Testdiagnostik hätten die Diagnosen eines Asperger-Syndroms (F84.5) und einer Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (F90.0) vergeben werden können. Ausserdem sei eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (F33.1), und eine soziale Phobie (F40.1) diagnostiziert worden.