es sei indes nicht nachvollziehbar, inwiefern beim Beschwerdeführer die soziale Interaktion zusätzlich im Sinne eines ASS beeinträchtigt sei. Stereotype Verhaltensweisen, wie sie für die Diagnose eines ASS gefordert würden, würden zudem nicht beschrieben. Statt eines Sonderinteresses werde des Weiteren eher eine nichtsubstanzgebundene Sucht -9-