Die RAD-Ärztin begründet ihre Einschätzung im Wesentlichen damit, dass die Auffälligkeiten des Beschwerdeführers mit den bestehenden Diagnosen Sozialphobie, ADS, Depression, chronisch motorischen Tics, nichtsubstanzgebundener Sucht und Schlafschwierigkeiten erklärbar seien. Die im Bericht der E._____ vom 18. Oktober 2023 gestellte Hauptdiagnose eines ASS scheine als Vordiagnose einfach übernommen worden zu sein. Laut ICD-10 bedürfe es einer Beeinträchtigung der gegenseitigen sozialen Interaktion; es sei indes nicht nachvollziehbar, inwiefern beim Beschwerdeführer die soziale Interaktion zusätzlich im Sinne eines ASS beeinträchtigt sei.