Eine bei einem Asperger-Syndrom üblicherweise bestehende motorische Ungeschicklichkeit werde ebenfalls nicht beschrieben, und ein ungewöhnlich intensives Interesse sei nicht bekannt. Es bleibe somit bei der RAD-Beurteilung, dass eine zusätzliche Asperger-Diagnose nicht genügend begründet werde und dementsprechend nicht nachvollziehbar sei (VB 162 S. 3).