Die medikamentöse Einstellung während der Hospitalisierung habe auch in diesem Kontext stattgefunden. Anamnestisch werde eine belastete Kindheit durch Diskriminierung und Mobbing im Schulkontext deutlich, woraus sich im Verlauf soziale Ängste und Rückzug entwickelt hätten. Diese würden also einen anderen Ursprung aufweisen als bei einem ASS. Es werde kein Bezug dazu hergestellt, weshalb die Diagnose eines ASS zusätzlich gerechtfertigt -5-