Diese Einschätzung widerspreche allerdings deren vorangehenden Aussage. Dr. med. C._____ gelangte zum Schluss, dass das Vorliegen eines Asperger-Syndroms insgesamt nicht bestätigt werden könne. Vielmehr seien die Schwierigkeiten des Beschwerdeführers mit einer Kombination von ADS, sozialer Phobie und einer nichtsubstanzgebundenen Sucht zu erklären. Reaktiv habe sich zudem eine depressive Symptomatik entwickelt. Das Geburtsgebrechen Ziff. 405 GgV-EDI-Anhang könne nicht bestätigt werden (VB 127 S. 3).