Schliesslich sind sämtlichen im Rahmen des Revisionsverfahrens eingereichten medizinischen Unterlagen keine Hinweise für eine anspruchserhebliche Veränderung des kardialen Gesundheitszustands nach dem Neuanmeldungszeitpunkt zu entnehmen. Im Gegenteil konnte gemäss den fachärztlichen Berichten von pract. med. F._____ vom 26. September 2023 (VB 243, S. 62 ff.) und vom 12. Mai 2022 (VB 243, S. 56 ff.) anlässlich entsprechender Kontrolluntersuchungen eine akute Herzerkrankung ausgeschlossen werden.