3.3. Der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer macht unter Verweis auf den Bericht von Dr. med. D._____ vom 9. Februar 2023 geltend, der psychische Gesundheitszustand habe sich infolge einer Zunahme der depressiven Beschwerden verschlechtert. Zudem sei es zu einem weiteren Herzinfarkt gekommen. Dies bestätige auch der Facharzt für Anästhesiologie C._____ in seinem Bericht vom 16. Februar 2023, welchem zudem eine Verschlechterung der Schmerzsituation mit Manifestation einer zervikalen Diskushernie, zunehmende Beschwerden an der Lendenwirbelsäule und den Iliosakralgelenken zu entnehmen seien.