Aus gesamtmedizinischer Sicht wurde eine ab Juli 2015 bestehende volle Arbeitsunfähigkeit in der zuletzt ausgeübten respektive angestammten Tätigkeit als Gleisarbeiter beziehungsweise Koch attestiert. In einer angepassten Tätigkeit bestehe ebenfalls ab Juli 2015 eine Arbeitsfähigkeit von 60 % (VB 156.2, S. 26 ff.).