2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 6. März 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Gaël Jenoure, Advokat, Aarau, zu seinem unentgeltlichen Vertreter ernannt. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: