"1. Die Verfügung vom 14. Dezember 2023 der Beschwerdegegnerin sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, auf das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers einzutreten. 2. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung mit dem unterzeichneten Advokaten als Rechtsvertreter zu bewilligen. 3. Unter o/e-Kostenfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 12. Februar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.