Die Beschwerdegegnerin stellte dem Beschwerdeführer nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) mit Vorbescheid vom 19. April 2023 das Nichteintreten auf das Gesuch um Rentenerhöhung in Aussicht. Unter Berücksichtigung der dagegen am 15. Mai 2023 erhobenen Einwände und nach neuerlicher Rücksprache mit dem RAD verfügte sie schliesslich am 14. Dezember 2023 wie vorbeschieden. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 31. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: