Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Dem 1973 geborenen Beschwerdeführer wurde von der Beschwerdegegnerin auf entsprechendes Gesuch hin mit Verfügung vom 16. Dezember 2021 rückwirkend ab dem 1. Mai 2016 bei einem Invaliditätsgrad von 51 % eine unbefristete halbe Invalidenrente zugesprochen. Am 5. Oktober 2022 machte der Beschwerdeführer eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands geltend und ersuchte um Erhöhung seiner Invalidenrente. Die Beschwerdegegnerin stellte dem Beschwerdeführer nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) mit Vorbescheid vom 19. April 2023 das Nichteintreten auf das Gesuch um Rentenerhöhung in Aussicht.