gewesen ist (VB 59 S. 4). Inwiefern es per September 2022 überwiegend wahrscheinlich zu einer erheblichen Veränderung des Gesundheitszustandes und damit zu einer 100%igen Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in angepasster Tätigkeit gekommen ist, wird von RAD-Arzt Prof. Dr. med. B._____ in seiner Aktenbeurteilung jedoch nicht konkret begründet. Dieser führte lediglich pauschal aus, es sei bekannt, dass auch bei schwerwiegenden Defekten an der Rotatorenmanschette (Supraspinatussehne, Subscapularissehne) immer wieder erstaunlich gute Funktionen mit der betroffenen Schulter ausgeübt werden könnten.