Mehr als zwei Jahre nach dem Unfall seien internistische Leiden anlässlich einer Hospitalisation im Januar 2023 adressiert worden. Der Beschwerdeführer sei jedoch gemäss Austrittsbericht in gutem Allgemeinzustand nach Hause entlassen worden. Diverse Massnahmen sollten hausärztlich organisiert werden. Am 1. Juni 2023 sei seitens des RAD eine Stellungnahme verfasst worden, die zur Frage der Arbeitsfähigkeit bei einer Rotatorenmanschetten-Ruptur allgemein Stellung beziehe. Vorliegend werde eine angepasste, das heisse wenig belastende Tätigkeit, ganztägig, mit Beginn im September als zumutbar angesehen.