3.4. In der nach Verfügungserlass erstellten Aktennotiz vom 21. Februar 2024 hielt der RAD-Arzt Prof. Dr. med. B._____ fest, es bestehe ein durch einen Unfall vom 31. Oktober 2020 ausgelöstes gesundheitliches Problem an der linken Schulter. Eine adäquate Behandlung einer ausgeprägten Verletzung der Rotatorenmanschette sei beim Beschwerdeführer zunächst nicht erfolgt. Vom Kantonsspital D._____ sei am 31. August 2022 die Indikation für eine Operation gestellt worden. Ein entsprechender Eingriff sei in den Akten jedoch nicht dokumentiert. Mehr als zwei Jahre nach dem Unfall seien internistische Leiden anlässlich einer Hospitalisation im Januar 2023 adressiert worden.