Eine MRI-Untersuchung sei erst mit grosser zeitlicher Latenz von zwei Jahren vorgenommen worden. Es werde von einem fibromyalgischen Syndrom gesprochen und der Hausarzt Dr. med. C._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, nenne in seinem Brief vom 22. März 2022 weitere Symptome bzw. Krankheiten (VB 44 S. 3). Bis auf das Schultergürtelsyndrom seien diese Diagnosen schon vor dem Ereignis im Oktober 2020 bekannt gewesen. Als Gipser könne keine Arbeit mehr praktiziert werden. In einer gemäss dem Belastungsprofil der Suva angepassten Tätigkeit sei der Beschwerdeführer in uneingeschränktem Pensum arbeitsfähig.