2.8. Mit Replik vom 27. Mai 2024 hielt der Beschwerdeführer an den beschwerdeweise gestellten Anträgen fest und beantragte zudem, das vorliegende Verfahren sei bis auf weiteres zu sistieren. 2.9. Am 28. Mai 2024 reichte der Beschwerdeführer erneut weitere Unterlagen zu den Akten. 2.10. Mit Eingabe vom 11. Juni 2024 hielt die Beigeladene an ihrem am 19. April 2024 gestellten Antrag fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist der Rentenanspruch des Beschwerdeführers.