2.4. Mit Vernehmlassung vom 1. März 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und reichte ihre Akten einschliesslich einer Aktennotiz des RAD vom 21. Februar 2024 ein. 2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 5. März 2024 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 2.6. Mit Eingabe vom 14. März 2024 reichte der Beschwerdeführer wiederum weitere Unterlagen zu den Akten. 2.7. Mit Eingabe vom 19. April 2024 verzichtete die Beigeladene auf das Einreichen einer Stellungnahme und beantragte die Entlassung aus dem Verfahren.