"1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 04.01.2024, Versicher- ten-Nr. aaa sei wie folgt aufzuheben: 2. Die Beschwerdegegnerin habe dem Beschwerdeführer nicht nur die bereits zugesprochene Invalidenrente, sondern eine ganze Invalidenrente ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt ohne Unterbruch und bis auf weiteres zu leisten. 3. Eventualiter seien angemessene Eingliederungsmassnahmen – mindestens eine Umschulung – vorzunehmen. 4. Es sei ein doppelter Rechtschriftenwechsel durchzuführen.