Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin medizinische und berufliche Abklärungen, holte die Akten der Unfallversicherung (Suva) ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 4. Januar 2024 eine befristete ganze Invalidenrente vom 1. Oktober 2021 bis am 30. November 2022 zu. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 4. Januar 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 31. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: