Der Beschwerdeführer war zuletzt im Jahr 2018 als Schichtleiter einer Bäckerei tätig – dieses Arbeitsverhältnis wurde vom Arbeitgeber jedoch nicht aufgrund des vorliegend zu beurteilenden potentiell neu eingetretenen Gesundheitsschadens gekündigt, sondern aufgrund betrieblicher Gründe (vgl. VB 6; 19 S. 2). Entsprechend ist das Valideneinkommen nach den - 10 -