entnehmen (vgl. VB 84 S. 5; 102 S. 12; BB 3 S. 2). Dr. med. D._____ gab an, er wisse nicht viel über die Behandlungsmöglichkeiten bei der Diagnose der andauernden Persönlichkeitsveränderung nach Extrembelastung, gehe aber davon aus, eine stationäre Behandlung könne zu einer grösseren Stabilisierung führen (BB 3 S. 2). Dr. med. B._____ legte dazu im ABI- Gutachten dar, es sei nie eine höherfrequente oder stationäre Behandlung diskutiert worden oder eine Anpassung der Medikation erfolgt, obwohl eine sehr schwere psychiatrische Erkrankung angenommen worden sei.