2022 streitig sind, ist für deren Beurteilung die bis zum 31. Dezember 2021 geltende Rechtslage massgebend. 3. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung in medizinischer Hinsicht auf das bidisziplinäre ABI-Gutachten vom 17. Juli 2023 (VB 120.2). Das ABI-Gutachten umfasst eine psychiatrische und eine orthopädische Beurteilung. Die Gutachter Dres. med. B._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, und C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 120.2 S. 7; 120.4 S. 11, 22):