Nach Prüfung der dagegen erhobenen Einwände und eines neu vorliegenden Arztberichts sowie Rücksprache mit dem RAD liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch das Ärztliche Begutachtungsinstitut (ABI), Basel, bidisziplinär begutachten (Gutachten vom 17. Juli 2023). In der Folge verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 15. Dezember 2023 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 31. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: