1.2. Am 23. Juli 2020 meldete sich der Beschwerdeführer unter anderem mit Hinweis auf psychische Beschwerden erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte verschiedene Abklärungen und hielt Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Sie stellte dem Beschwerdeführer daraufhin mit Vorbescheid vom 1. April 2022 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Nach Prüfung der dagegen erhobenen Einwände und eines neu vorliegenden Arztberichts sowie Rücksprache mit dem RAD liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch das Ärztliche Begutachtungsinstitut (ABI), Basel, bidisziplinär begutachten (Gutachten vom 17. Juli 2023).