Diesem ist insbesondere zu entnehmen, dass eine MRI-Untersu- chung der HWS vom 10. März 2023 neben den bekannten vorbestehenden Befunden neu eine rechtsseitige mediolaterale Diskushernie C6/C7 mit Kontakt zur Radix anterior der rechten C7-Wurzel gezeigt habe (VB 163, S. 7). Aufgrund dieses nach dem Begutachtungszeitpunkt, aber noch deutlich mehr als drei Monate vor Erlass der hier angefochtenen Verfügung vom 12. Dezember 2023 (vgl. hierzu SVR 2020 IV Nr. 43 S. 152, 9C_262/2019 E. 4.3, und Urteil des Bundesgerichts 8C_136/2021 vom 7. April 2022 E. 6.1.5) neu erhobenen Befunds ist unklar, ob das ZVMB-Gutachten für den ganzen hier relevanten Zeitraum Gültigkeit beanspruchen kann, zumal