Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einwände erhoben hatte, holte sie auf Empfehlung ihres internen Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) insbesondere ein am 12. Januar 2023 erstattetes polydisziplinäres Gutachten bei der ZVMB GmbH, Bern, ein. In der Folge verneinte die Beschwerdegegnerin nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und neuerlicher Rücksprache mit dem RAD mit Verfügung 12. Dezember 2023 einen Invalidenrentenanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer am 30. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: 1. Es sei die Verfügung vom 12. Dezember 2023 vollumfänglich aufzuheben.