Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und stellte dem Beschwerdeführer schliesslich nach Durchführung beruflicher Eingliederungsmassnahmen mit Vorbescheid vom 4. Februar 2022 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht. Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einwände erhoben hatte, holte sie auf Empfehlung ihres internen Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) insbesondere ein am 12. Januar 2023 erstattetes polydisziplinäres Gutachten bei der ZVMB GmbH, Bern, ein.