Die Einschränkungen aus psychiatrischer und aus somatischer Sicht würden sich nicht addieren, sondern ergänzen. In einer leichten körperlichen Arbeit im Sitzen oder wechselnd im Sitzen, Stehen und gehend (z.B. angelernte Büroarbeiten, Sortieren, Archivieren etc.), ohne persönlichen Kundenkontakt und mit guten hygienischen Einrichtungen in unmittelbarer Nähe, könne, nach aufgehobener Arbeitsfähigkeit ab März 2016, seit Juni 2018 eine Arbeitsfähigkeit von 50 % angenommen werden (vgl. VB 189.1 S. 9 f.).