3.2. Mit Bericht vom 4. Oktober 2022 nahm RAD-Arzt Dr. med. B._____, Praktischer Arzt sowie Facharzt für Frauenkrankheiten und Geburtshilfe, Stellung zur medizinischen Situation der Beschwerdeführerin und hielt diesbezüglich fest, ab März 2016 sei die Arbeitsfähigkeit nach einer durch- -5-