2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. Februar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 11. März 2024 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und lic. iur. Michèle Wehrli Roth, Rechtsanwältin, Zofingen, zu ihrer unentgeltlichen Vertreterin ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: