2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 13. Dezember 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 13. Dezember 2023 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei eine unbefristete ganze Rente auszurichten. 3. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und die unterzeichnete Rechtsanwältin sei zu ihrer unentgeltlichen Rechtsvertreterin zu bestellen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin."