sprache mit ihrem RAD erneut polydisziplinär begutachten (Gutachten der Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel [ABI], vom 25. März 2022). Mit Vorbescheid vom 25. Mai 2022 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin vom 1. März 2017 bis 31. August 2018 einen Anspruch auf eine befristete ganze Rente und ab dem 1. September 2018 einen Anspruch auf eine halbe Rente in Aussicht. Unter Berücksichtigung der dagegen erhobenen Einwände und nach neuerlicher Rücksprache mit ihrem RAD hielt die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 13. Dezember 2023 an ihrem Vorbescheid fest.