ruar 2017 bis 31. Mai 2018 sowie einer unbefristeten halben Invalidenrente für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2018 in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen am 31. Oktober 2019 Einwände erhoben hatte, hielt die Beschwerdegegnerin abermals Rücksprache mit dem RAD, ehe sie am 29. Januar 2020 wie vorbeschieden verfügte. Mit Verfügung vom 17. März 2020 berechnete sie sodann die betragliche Höhe der halben Invalidenrente für die Zeit ab Januar 2020 neu.