In der Folge liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) durch die BEGAZ GmbH, Binningen, polydisziplinär begutachten. Gestützt auf das am 1. November 2018 erstattete Gutachten sowie eine ergänzende Stellungnahme der Gutachter vom 4. Dezember 2019 und eine Abklärung an Ort und Stelle ("Haushalt/Rente") vom 2. Juli 2019 sowie nach mehrfacher Rücksprache mit dem RAD stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 30. September 2019 die rückwirkende Zusprache einer ganzen Invalidenrente für die Periode vom 1. Feb-