Stunden pro Woche für "Service, Küche, Einkauf, Produktion" (VB 16 S. 5) aufgewendet. Demgegenüber führte sie aus, die Personen im Angestelltenverhältnis hätten als Funktion "Admin, Küche, Service, Prod, Einkauf" (VB 16 S. 6) ausgeübt. Augenscheinlich ist, dass die Beschwerdeführerin bei ihren eigenen Tätigkeiten keine administrativen Tätigkeiten aufführte. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass sie das Formular nicht verstanden haben könnte, ist doch beim vorgedruckten Beispiel für den Tätigkeitsbeschreib sowohl auf Seite fünf als auch sechs des Formulars die Administration erwähnt.