zwischen Juni 2016 und März 2021 sind keine Einkommen verzeichnet (VB 13 S. 3). Die Beschwerdegegnerin hat sich somit zu Recht bei fehlenden Einkommen im IK-Auszug für die Bestimmung des Valideneinkommens auf die LSE-Tabelle abgestützt. Die Beschwerdeführerin hat im Fragebogen für Selbständigerwerbende und Unternehmer/innen angegeben, sie sei für "Service, Kochen, H._____-production, Gewicht, Körperpositionen, Putzen, Abräumen, … den ganze Process" zuständig (VB 16 S. 2). Zudem habe sie vor Eintritt des Gesundheitsschadens 45 -8-