6.3. Bei Selbständigerwerbenden kann zur Bestimmung des Valideneinkommens in der Regel auf die Einträge im Individuellen Konto abgestützt werden (Urteil des Bundesgerichts 8C_576/2008 vom 10. Februar 2009 E. 6.3). Bei erst kurzzeitig ausgeübter selbständiger Erwerbstätigkeit lässt sich die Einkommensentwicklung jedoch regelmässig nicht zuverlässig voraussagen. In solchen Fällen ist das Valideneinkommen gestützt auf statistische Werte festzulegen (Urteil des Bundesgerichts 9C_413/2017 vom 19. September 2017 E. 3.2.2. mit Hinweisen).