6. 6.1. Hinsichtlich der erwerblichen Auswirkungen des Gesundheitsschadens setzte die Beschwerdegegnerin in der angefochtenen Verfügung vom 14. November 2023 das Valideneinkommen anhand der Pos. 55-56 Gastronomie Frauen Tabellenlöhne der schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS) des Jahres 2020 auf Fr. 50'452.00 fest. Das Invalideneinkommen setzte die Beschwerdegegnerin gestützt auf den Totalwert Frauen der LSE des Jahres 2020 auf Fr. 54'236.00 fest (VB 35 S. 3).