Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Beschwerdeführerin sämtliche Therapievorschläge von Dr. med. C._____ sowie von Dr. med. D._____ abgelehnt habe. Es sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass mit den in den Berichten von den beiden Ärzten beschriebenen Therapievorschlägen eine wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustandes zu erzielen gewesen wäre. Aktuelle Berichte seit 2022 bestünden zudem nicht (VB 41).