Die Beschwerdeführerin werde mit einer Restsymptomatik zukünftig leben müssen. Daher sei die angestammte Tätigkeit aus orthopädischer RAD- Sicht nicht mehr zu empfehlen. Aktuell und zukünftig sei eine leichte, beidhändige Tätigkeit mit einer Belastung von maximal 5-10 Kilogramm maximal bis zur Horizontalen des Schultergelenks vollschichtig zumutbar. Das Besteigen von Leitern und Gerüsten sowie sämtliche Tätigkeiten über Schulterniveau sollten vermieden werden (VB 33).