2. 2.1. In der angefochtenen Verfügung vom 14. November 2023 (VB 35) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die Aktenbeurteilungen der RAD-Ärztin Dr. med. B._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 22. September 2022 (VB 33). Dr. med. B._____ hielt darin fest, es liege bei der Beschwerdeführerin die Diagnose "St.n. Versorgung einer Rockwood V-Verletzung links mittels Hakenplatten-Osteosynthese" sowie eine "Re-Instabilität linkes AC-Gelenk Rockwood III" vor. Die Beschwerdeführerin werde mit einer Restsymptomatik zukünftig leben müssen.