"1. Die Verfügung vom 14. November 2023 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin eine IV- Rente nach Massgabe eines Invaliditätsgrades von mindestens 40% auszurichten. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 14. November 2023 aufzuheben und die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit sie nach Vornahme weiterer medizinischer und erwerblicher Abklärungen erneut über die Leistungsansprüche der Beschwerdeführerin entscheide.