Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche, medizinische und persönliche Abklärungen und zog unter anderem die Akten der beteiligten Unfallversicherung bei. Gestützt auf eine Aktenbeurteilung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) vom 22. September 2023 wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 14. November 2023 ab. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 15. Dezember 2023 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: