__, Dr. med. G._____, führte zur Anfrage der Beschwerdegegnerin bezüglich Indikation/Therapieziele/Therapieerfolge der Hippotherapie (vgl. VB 374 S. 2) einzig aus, dass ein "umfassendes" Therapiesetting "eminent wichtig" sei (VB 375 S. 2). Zur Hippotherapie äusserte sich Dr. med. G._____ jedoch nicht. Demnach liegt kein (fach-)ärztlicher Bericht vor, der sich zur Prognose respektive zum Eingliederungszweck der Hippotherapie im konkreten Fall äussert. Daran vermögen auch die Berichte der behandelnden (Physio-)Therapeutinnen der Beschwerdeführerin nichts zu ändern, denn diese stellen keine (fach-)ärztlichen Einschätzungen dar.