2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 27. Dezember 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte die Aufhebung der Verfügung und die Kostengutsprache für die Hippotherapie. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 21. Februar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Am 11. März 2024 (Posteingang) reichte die Beschwerdeführerin weitere Unterlagen ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: